AGB - Unsere Kursbedingungen bitte lesen Sie die Kursbedingungen bis zum Ende durch (6 Abschnitte)
1. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist bei Anmeldung auf das in der Bestätigungsmail mitgeteilte Konto unter Angabe von Name, Kurstag und Uhrzeit zu bezahlen. Bei einer Anmahnung der Kursgebühr erheben wir eine Mahngebühr von 15 € pro Mahnung. Die Kursgebühr kann auch in Raten nach Absprache gezahlt werden.
Bei Rücktritt bis 8 Tage vor Kursbeginn wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,- € zurückerstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 8 Tage) vor Kursbeginn oder am Kurstag bzw. Nichterscheinen zum Kurs wird die Kursgebühr ganz fällig.
Mit der Stellung eines Ersatzteilnehmers sind wir einverstanden.
Sollte ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters oder aus einem anderen wichtigen Grund abgesagt werden, wird die voraus gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Die Kursgebühr kann nicht zurückerstattet werden, wenn der Kurs abgebrochen wird, eine Gutschrift ist möglich. Die Teilnahme am Kurs geschieht in eigener Verantwortung.
2. Krankheit und Nachholstunden
Es können keine Fehlzeiten des Kindes nachgeholt werden.
Es gibt KEINE Nachholstunden.
Wir empfehlen aber, schließen Sie bei Kursbuchung die Kursausfall Versicherung mit ab, bei der ERGO.
Es besteht kein Anspruch, Auszahlung oder Verrechnung auf Nachholstunden.
3. Haftung
Um einen reibungslosen Kursablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, den Anweisungen der Instruktoren unbedingt Beachtung zu schenken. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen. Für verlorene oder gestohlene Wert-Gegenstände übernimmt aquabell keinerlei Haftung. Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
Es ist empfehlenswert eine Haftpflichtversicherung abzuschließen!
Besonders wenn das Baby / Kind, das Wasser verunreinigt (Erbrechen, Stuhlgang usw.) Eltern haften dafür, auch für Folgeausfälle des Schwimmbadbetreibers. (Wasserwechsel und Badreinigung, Ausfallstunden von Schwimmschulen und Kursleiterhonorar)
4. Kursablauf
Beim Kinder Basis/Aufbaukurs bitten wir die Eltern nach Möglichkeit ihre Kinder im Bad abzugeben und den Kursablauf mit ihrer Anwesenheit nicht zu stören.
In der 1. Kursstunde können die Eltern 5min. zuschauen.
Im Schwimmbad bitte nicht essen und trinken!
Es besteht die Möglichkeit immer die letzten fünf Minuten einer Kursstunde zuzusehen. Bei Unstimmigkeiten, bitten wir Sie, sich nur an die Kursleitung oder ans Büro von aquabell zu wenden. Vorab ein ärztlicher Check. Klären Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt ab, ob Ihr Kind an einem Schwimmunterricht teilnehmen darf.
Aus Datenschutzgründen ist das Fotografieren und Filmen im Kurs NICHT erlaubt.
In der letzten Kursstunde geben wir Ihnen die Möglichkeit Ihr Baby / Kind zu fotografieren.
Erkrankungen, die den Schwimmbadbesuch bis zur völligen Genesung des Kindes ausschließen, sind:
- Ansteckende Kinderkrankheiten (Masern, Windpocken)
- Fieber
- Entzündungen von Augen, Ohren, Nasennebenhöhlen
- Magen-Darm Infektionen und Durchfall
- Ansteckende Hauterkrankungen
- Nach Impfungen
5. Empfehlung (Eine Liste für den ersten Schwimmbadbesuch fürs Babyschwimmen)
Vor dem Schwimmen benötigen Sie für das Baby:
- Ein Badehandtuch als Wickelunterlage
- Einen Bademantel oder Handtuch für den Weg zur Dusche und zum Becken
- Eine eng anliegende Schwimmwindel
Nicht jeder Tag ist gleich. An manchen Tagen macht einfach nichts Spaß, das gilt auch für Babys! Die Ursachen können sehr vielfältig sein:
- Ihr Kind zahnt und hat Schmerzen
- Die Wassertemperatur weicht von der gewohnten ab
- Das Lieblingsspielzeug ist nicht auffindbar
- Es ist lauter als sonst im Kurs
- Das Baby hat einfach keine Lust und fühlt sich nicht wohl wie sonst
6. Force-Majeure-Klauseln
Tritt ein Ereignis der höheren Gewalt ein, wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten – zumindest vorübergehend – suspendiert. Das bedeutet im Hinblick auf die Risikoverteilung, dass letztlich jeder der beiden Vertragspartner die für ihn schädlichen Folgen der Störung oder Verzögerung der Leistung selbst zu tragen hat. Gegenseitige Ansprüche auf Ausgleich der Risikofolgen bestehen dann nicht. Im Ergebnis wird das Risiko demjenigen Vertragspartner zugewiesen, der primär vom Risiko und dessen schädigenden Folgen betroffen wird.
Die Aufhebung der Vertragspflichten bewirkt, dass Erfüllungszeiten außer Kraft treten, weil es an der Voraussetzung der Fälligkeit der Leistung fehlt. Die eine Vertragspartei hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht zeitgerechten Erfüllung durch die andere. Sie muss die Risikofolgen der Verzögerung selbst tragen. Wirkt das störende Ereignis nicht mehr auf den Vertrag ein, so kann die Klausel Regelungen vorsehen, die das Wiederaufleben des Vertrags ermöglichen.